Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt für Netzbetreiber zwingend vor, sich bezüglich der
Energielieferung neutral zu verhalten. Konkret heißt das, dass er keine vertriebliche Empfehlung aussprechen darf. Wir
machen Sie daher darauf aufmerksam, dass es für den Bezug von Strom oder Erdgas zahlreiche Anbieter gibt.