Gebäudeenergieausweise
E.ON Westfalen Weser fördert Energieausweise für kommunale Liegenschaften.
Für Wohngebäude ist der Ausweis seit Juli 2008 stufenweise nach Baujahr Pflicht. Für Nichtwohngebäude muss dem Mieter oder Käufer seit Juli 2009 ein verbrauchs- oder bedarfsabhängiger Energieausweis vorgelegt werden.
Die Eigentümer der meisten Gebäude haben die Wahlfreiheit zwischen einem „Bedarfs“- und einem „Verbrauchsausweis“. Beim Neubau und älteren unsanierten Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten sind grundsätzlich nur Bedarfsausweise zulässig.
Bei Nichtwohngebäuden mit mehr als 1.000 m2 Nutzfläche, in denen für eine Vielzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbracht werden, z. B. Verwaltungs- und Bürogebäude, Schulen und Schwimmbäder, etc. sind grundsätzlich Energieausweise auszustellen.
Die Optimierung der Energieeffizienz an kommunalen Gebäuden ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Diese Bemühungen unterstützen wir bei E.ON Westfalen Weser aktiv durch die Erstellung von Energieausweisen.
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Unsere Kommunalberater stehen Ihnen gern als Ansprechpartner zur Verfügung.
