Niederspannungsanschlussverordnung

Veröffentlichungen nach Niederspannungsanschlussverordnung

 

Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt die Bedingungen, zu denen Netzbetreiber jedermann an ihr Niederspannungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen haben. Darüber hinaus ist in der NAV festgelegt, welche Informationen zum Netzanschluss und dessen Nutzung der Netzbetreiber zu veröffentlichen hat.

Auf Basis der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) veröffentlicht E.ON Westfalen Weser die folgenden Angaben:

© E.ON Westfalen Weser 2009