Erneuerbare-Energien-Gesetz

Veröffentlichungen nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

 

Zweck des Gesetzes für den Vorrang erneuerbarer Energien ist es u.a., im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern. Das überarbeitete EEG trat am 1. Januar 2009 in Kraft. Auf Basis des EEG veröffentlicht E.ON Westfalen Weser die folgenden Angaben:

© E.ON Westfalen Weser 2009