Netzanschluss
Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien
Die Netzbetreiber in Deutschland sind verpflichtet, die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien an dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt an ihr Netz anzuschließen.
Erzeugungsanlagen sind unter Beachtung der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik so zu errichten, dass ein störungsfreier Parallelbetrieb mit dem öffentlichen Versorgungsnetz gewährleistet ist.
Hierbei sind unter anderem in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten:
- die einschlägigen DIN-VDE Normen - die Technischen Anschlussbedingungen (TAB)
- die "Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Mittel/Niederspannungsnetz"
- das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Die Richtlinien für Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Mittel-/ Niederspannungsnetz sind unter den folgenden Bestellnummern im Handel erhältlich:
Für das Niederspannungsnetz: ISBN 3-8022-0790-4 Für das Mittelspannungsnetz:
ISBN 3-8022-0584-7
Anmeldeverfahren
Die Anmeldung von Erzeugungsanlagen erfolgt durch einen eingetragenen Elektroinstallateur mittels einer "Anmeldung zum Netzanschluss" unter Beachtung des üblichen Anmeldeverfahrens. Dieses Verfahren wird auch bei Mittelspannungsanschlüssen angewandt.
Folgende Unterlagen sind der Anmeldung beizufügen:
- Datenblatt
- Flurkarte/ Lageplan
- Behördliche Genehmigung (soweit erforderlich)
Auf Grundlage der vollständigen Unterlagen ermittelt E.ON Westfalen Weser innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Bearbeitungsfrist von 8 Wochen den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt der geplanten Anlage mit dem öffentlichen Versorgungsnetz und teilt diesen dem Antragsteller mit.
Bauausführung
Der Fachbetrieb errichtet die Erzeugungsanlage unter Beachtung der genannten Regelwerke und zeigt die Fertigstellung beim Netzbetreiber an. Ist der Netzanschluss der geplanten Anlage nicht über den vorhandenen Netzanschluss möglich, erstellt E.ON Westfalen Weser ein Netzanschlussangebot zur Anbindung der Erzeugungsanlage an das öffentliche Versorgungsnetz.
Inbetriebnahme
Nach Fertigstellung der Anlage installiert E.ON Westfalen Weser die Messeinrichtung, der Elektroinstallateur nimmt die Anlage in Betrieb und zeigt die Inbetriebnahme mit dem Inbetrieb-setzungsprotokoll beim Netzbetreiber an. Je nach Anlagentyp ist eine Konformitätserklärung bzw. Unbedenklichkeits-bescheinigung beizufügen.
Vertrag und Vergütung
Die Einzelheiten des Netzanschlusses und der Vergütung werden in dem Vertrag über den Anschluss und Betrieb einer Stromerzeugungsanlage vereinbart. Neben der Höhe der Vergütung werden hier auch die Abrechnungszeiträume festgelegt.
Der Vertrag kann nur ausgestellt werden und somit eine automatische Auszahlung der Vergütung erfolgen, wenn alle genannten Unterlagen bei E.ON Westfalen Weser vorliegen.
Mit welcher Vergütung Sie rechnen können, finden Sie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG).
Checkliste
Folgende Unterlagen/Formulare werden von Ihnen bei der Errichtung einer Eigenerzeugungsanlage benötigt:
- Anmeldung zum Netzanschluss (über den Elektroinstallateur)
- Datenblatt - Lageplan/Flurkarte
- Konformitätserklärung / Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Inbetriebsetzungsprotokoll
- BAFA-Zulassungsbescheid (nur bei Blockheizkraftwerken)
- 60 %-Referenzertragsgutachten (bei Windenergieanlagen)
Zum Download
Das erforderliche Datenblatt sowie ein Muster eines Inbetriebsetzungsprotokolls können mit dem folgenden Link heruntergeladen werden
