Netznutzungsvertrag

Der Netznutzungsvertrag zwischen dem Netznutzer (Letztverbraucher) und E.ON Westfalen Weser regelt die Rechte und Pflichten betreffend den Zugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz zum Zwecke der Entnahme elektrischer Energie. Voraussetzung ist das Bestehen eines reinen Stromliefervertrages (ohne Netznutzung) zwischen dem Netznutzer und einem oder mehreren Stromlieferanten.

© E.ON Westfalen Weser 2009