Lieferantenrahmenvertrag und Sperrvereinbarung

Lieferantenrahmenvertrag

 

Der Lieferantenrahmenvertrag zwischen dem Stromlieferanten und der E.ON Westfalen Weser AG regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner betreffend den Zugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz zum Zwecke der Belieferung von Letztverbrauchern.

Sperrvereinbarung

 

Die Sperrvereinbarung wird zwischen dem Netzbetreiber und dem Lieferanten vereinbart. Der Netzbetreiber gewährleistet dem Lieferanten die diskriminierungsfreie Durchführung von Unterbrechungen der Anschlussnutzung von Kunden des Lieferanten zum Zwecke der Unterbrechung der Versorgung mit Elektrizität bzw. Gas sowie deren Wiederherstellung nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Vereinbarung.

© E.ON Westfalen Weser 2009