Lieferantenrahmenvertrag und Sperrvereinbarung

Lieferantenrahmenvertrag

 

Der Lieferantenrahmenvertrag zwischen dem Stromlieferanten und der E.ON Westfalen Weser AG regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner betreffend den Zugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz zum Zwecke der Belieferung von Letztverbrauchern.

Sperrvereinbarung

 

Die Sperrvereinbarung wird zwischen dem Netzbetreiber und dem Lieferanten vereinbart. Der Netzbetreiber gewährleistet dem Lieferanten die diskriminierungsfreie Durchführung von Unterbrechungen der Anschlussnutzung von Kunden des Lieferanten zum Zwecke der Unterbrechung der Versorgung mit Elektrizität bzw. Gas sowie deren Wiederherstellung nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Vereinbarung.

Info

Erlaubnisschein

im Sinne des Stromsteuergesetzes.

Die E.ON Westfalen Weser AG ist nach Maßgabe der anliegenden Erlaubnis berechtigt, als Versorger im Sinne des Stromsteuer-gesetzes Strom zu leisten. Der Erlaubnisschein der E.ON Westfalen Weser AG steht in dem folgenden pdf-Dokument zum Herunterladen zur Verfügung.

© E.ON Westfalen Weser 2009