Veröffentlichungen nach § 15 Abs. 5 StromNZV
Netzengpässe
Im Zuge der in § 15 Abs. 5 StromNZV in Verbindung mit § 15 Abs. 4 StromNZV geforderten Veröffentlichung von Engpässen im Netz von Verteilnetzbetreibern gibt die E.ON Westfalen Weser AG bekannt, dass in ihrem Netz keine Engpässe gem. § 15 StromNZV vorliegen.
