Anzeige gemäß Beschluss BK6-06-009 Ziffer 6

Durch den Beschluss BK6-06-009 der 6. Beschlusskammer vom 11.07. 2006 hat die Bundesnetzagentur verbindliche Vorgaben zu Geschäftsprozessen, Nachrichtentypen und Fristen zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität festgelegt.

 

Die E.ON Westfalen Weser AG wird die Vorgaben dieses Beschlusses fristgerecht umsetzen und zeigt hiermit an, von der Möglichkeit gemäß Ziffer 6 des Beschlusses Gebrauch zu machen, wonach der Datenaustausch mit der E.ON Westfalen Weser Vertrieb GmbH (verbundenes Unternehmen im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG) abweichen kann. Die übrigen Lieferanten erhalten Informationen im Tenor des Beschlusses zu gleichwertigen Zeitpunkten, in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität.

 

Für die Nutzung der von der GPKE abweichenden Datenformate können die Marktpartner, die Vereinbarungen direkt von dieser Homepage herunterladen, gegenzeichnen und der E.ON Westfalen Weser AG zusenden. Die Bestätigung der abweichenden Formate erhalten Sie auf dem Postweg.

© E.ON Westfalen Weser 2009