Netzanschlussvertrag

Der Netzanschlussvertrag zwischen dem Anschlussnehmer (Eigentümer der Verbrauchsstelle) und E.ON Westfalen Weser regelt die technische Anbindung der Verbrauchsstelle an das Elektrizitätsversorgungsnetz.

© E.ON Westfalen Weser 2009