Baukostenzuschuss
Der Baukostenzuschuss (BKZ) dient der teilweisen Abdeckung der Kosten für die Erstellung oder Verstärkung der dem Hausanschluss vorgelagerten Netzanlagen. Rechtsgrundlage für die Erhebung von Baukostenzuschüssen in Niederspannung ist die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), in den Netzebenen oberhalb der Niederspannung erfolgt Ermittlung und Erhebung von BKZ nach Vorgaben der Bundesnetzagentur.
Der BKZ ist in seiner Funktion von den Netzanschlusskosten zu unterscheiden; diese beziehen sich nicht auf das vorgelagerte Netz, sondern auf die individuelle Anbindung einer Kundenanlage an diese Netze. Die Netzanschlusskosten werden folglich ergänzend zum BKZ erhoben. Die aus der Erhebung von Baukostenzuschüssen und Netzanschlusskosten resultierenden Erträge müssen bei der Kalkulation der Netznutzungsentgelte kostenmindernd berücksichtigt werden und senken die von der Bundesnetzagentur geprüften und genehmigten Netznutzungsentgelte.
Baukostenzuschuss nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur
Um eine einheitliche Ermittlung und Anwendung von Baukostenzuschüssen oberhalb der Niederspannungsebene bei allen Netzbetreibern zu erreichen, hat die Bundesnetzagentur ein Kalkulationsmodell entwickelt und in der Form eines Positionspapiers veröffentlicht. Dieses Modell genügt einerseits den Transparenzanforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes, entfaltet andererseits aber auch die nötige Steuerungswirkung, um das Entstehen überdimensionierter und ineffizienter Netze zu verhindern. Vor diesem Hintergrund sieht die zuständige Beschlusskammer (BK 6) eine Ermittlung der BKZ anhand dieses Modells als angemessen an.
Weitere Punkte des veröffentlichten Positionspapiers sind u.a. Anwendungsgrundsätze für die BKZ-Erhebung in den genannten Netzebenen bei Wechsel der Örtlichkeit des Netzanschlusses, bei Netzebenenwechsel und bei Leistungserhöhung sowie Aussagen zur Berücksichtigung von BKZ im Rahmen der Netzengeltkalkulation.
E.ON Westfalen Weser hat die Baukostenzuschüsse nach den von der Bundesnetzagentur vorgesehenen Regelungen ermittelt und stellt sie entsprechend den Vorgaben der Bundesnetzagentur bei erstmaliger Erstellung eines Anschlusses oder bei Leistungserhöhungen in Rechnung.
Das Positionspapier der Bundesnetzagentur kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden:
Die sich nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur ergebenden Baukostenzuschüsse (Stand 01.01.2012) werden in der nachfolgenden Tabelle veröffentlicht. Der Baukostenzuschuss richtet sich jeweils nach der Netzebene, an die der Anschluss der Kundenanlage erfolgt.
Der Baukostenzuschuss für den Anschluss an das Netz oberhalb der Niederspannung
| Netzebene des Anschlusses | Preis |
|---|---|
| Hochspannung | 28,49 |
| Umspannung Hoch-/Mittelspannung | 30,79 |
| Mittelspannung | 54,23 |
| Umspannung Mittel-/Niederspannung | 46,42 |
Baukostenzuschuss nach Niederspannungs-Anschlussverordnung
Rechtsgrundlage für die Erhebung eines Baukostenzuschusses in der Niederspannungsebene ist die Niederspannungs-Anschlussverordnung. Der Baukostenzuschuss im Niederspannungsnetz von E.ON Westfalen Weser wurde in den Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungs-Anschlussverordnung veröffentlicht. Diese Ergänzenden Bedingungen können Sie sich über den folgenden Link herunterladen.
