Einspeisung
Sie beabsichtigen eine Anlage zur Erzeugung von elektrischem Strom zu errichten und an unser Verteilungsnetz anzuschließen?
Dabei kann die Anlage bzw. der erzeugte Strom in den Anwendungsbereich unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen fallen. Zu unterscheiden sind hierbei :
Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien
(Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG in der Neufassung vom 25. Oktober 2008 regelt u.a. den Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und Grubengas, die Abnahme und Vergütung dieses Stroms durch die Netzbetreiber sowie den bundesweiten Ausgleich. Zu den regenerativen Energien zählen Wasser-, Wind- und solare Strahlungsenergie, Geothermie, Deponie- und Klärgas sowie Biomasse.
Ziel des EEG ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und den Beitrag Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2020 auf mindestens 30 % zu erhöhen.
Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
(Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG)
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWK-G vom 19. März 2002, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze vom 21.08.2009, regelt die Abnahme und Vergütung von Strom aus KWK-Anlagen, die auf Basis von Steinkohle, Braunkohle, Abfall, "Abwärme", Biomasse, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen betrieben werden. Des Weiteren regelt es die Zuschlagszahlungen für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen.
Unter Kraft-Wärme-Kopplung versteht man die gleichzeitige Umwandlung des eingesetzten Energieträgers in elektrische Energie und in Nutzwärme in einer ortsfesten technischen Anlage, z.B. Blockheizkraftwerk oder Brennstoffzelle. Das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung erhöht die Ausnutzung von eingesetzten Brennstoffen, indem der Anteil der Wärme, der z.B. über die Turbine-Generator-Einheit nicht in Strom umgewandelt werden kann, als Nutzwärme abgeführt wird.
Wärmenetze im Sinne des KWKG sind Einrichtungen zur leitungsgebundenen Versorgung mit Wärme, die eine horizontale Ausdehnung über die Grundstücksgrenze des Standorts der einspeisenden KWK-Anlage hinaus haben und an die als öffentliches Netz eine unbestimmte Anzahl von Abnehmenden angeschlossen werden kann.
Durch das KWKG soll ein Beitrag zur Erhöhung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung in der Bundesrepublik Deutschland geleistet werden. Im Interesse der Energieeinsparung, des Umweltschutzes und der Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung wird eine Erhöhung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung auf 25 % angestrebt.
Für Anfragen zur Stromeinspeisung wenden Sie sich bitte an
E.ON Westfalen Weser AG
Fachbereich Einspeisemanagement
Tegelweg 25
33102 Paderborn
