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An dieser Stelle finden Sie die bei E.ON Westfalen Weser verwendeten Formulare, die zur Anmeldung einer Eigenerzeugungsanlage verwendet werden:

Informationen für Betreiber von Biogasanlagen

Übersicht Boni-Nachweise
für die Betreiber von Biogasanlagen
(PDF, 10 KB)

Info

Seit dem 1. Januar 2009 sind die Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaik-anlagen gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verpflichtet, Standort und Leistung dieser Anlagen der Bundesnetzagentur zu melden. Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms verpflichtet.

Der Bundesnetzagentur muss die installierte Leistung aller Solarmodule (Photovoltaikanlagen) gemeldet werden, die ab dem 1. Januar 2009 neu in Betrieb gehen und für die eine Vergütung nach § 32 oder § 33 EEG gezahlt wird. Nicht zu melden sind Photovoltaikanlagen, wenn deren Betreiber den darin erzeugten Strom ausschließlich selbst verbraucht (z.B. im eigenen Haushalt) und eine Vergütung nach dem EEG nicht erfolgt

© E.ON Westfalen Weser 2009