Erneuerbare-Energie-Gesetz
Um den höheren Gestehungskosten der regenerativen Energien gerecht zu werden, garantiert das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbarern Energien im Strombereich (EEG) den Betreibern dieser Anlagen einen festen Vergütungssatz.
Das EEG regelt Anschluss, Abnahme- und Vergütungspflicht von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien.
Detaillierte Informationen zum EEG, den Vergütungssätzen und den Anforderungen der Netzbetreiber erhalten sie im Internet unter den folgenden Links:
Erneuerbare-Energien-Gesetz
Das Bundesministerium der Justiz hat den Wortlaut des Gesetzes im Internet veröffentlicht.
Bundesumweltministerium
Viele weitere allgemeine Informationen über die Förderung erneuerbarer Energien finden sich auf den Internetseiten des Bundesumweltministeriums
