Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen nach § 21b EnWG
Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen
Die unten verlinkten Dokumente regeln die technischen Mindestanforderungen an Messeinrichtungen, die von Messstellenbetreibern nach § 21 b Abs. 3 EnWG sicherzustellen sind. Fester Bestandteil der technischen Mindestanforderungen und Anforderungen an Datenumfang und Datenqualität ist im Elektrizitätsnetz insbesondere auch die BDEW-Richtlinie Metering Code sowie im Gasnetz die EN 1776 und die relevanten DVGW Arbeitsblätter.
Freigabe und Inbetriebnahme von Messeinrichtungen
Bei der Freigabe und Inbetriebsetzung sind sämtliche gesetzlichen Vorschriften, Normen und die allgemein anerkannten Regeln der Technik in den jeweils gültigen Fassungen zu beachten. Die maßgeblichen Regelwerke sind in den unten verlinkten Dokumenten getrennt für das Strom- und Gasnetz dokumentiert.
