Messwesen

Messung von Strom und Erdgas

 

Der Messstellenbetrieb sowie die Messung der gelieferten Energie sind Aufgabe des Netzbetreibers, soweit diese Leistungen nicht auf Wunsch des Anschlussnutzers durch einen Dritten durchgeführt werden.

 

Gesetzliche Grundlagen für die messtechnische Erfassung von Strom und Erdgas sind u.a. das Energiewirtschaftsgesetz sowie das Gesetz zur Öffnung des Messwesens für Strom und Gas. Letzteres trat im Zuge der Vorlage von Eckpunkten für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung am 9. September 2008 in Kraft.

 

Die darauf aufbauende Messzugangsverordnung trat am 23. Oktober 2008 in Kraft.

© E.ON Westfalen Weser 2009