Niederdruckanschlussverordnung

Veröffentlichungen nach Niederdruckanschlussverordnung

 

Die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) regelt die Bedingungen, zu denen Netzbetreiber jedermann in Niederdruck an das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Gas zur Verfügung zu stellen haben. Darüber hinaus ist in der NDAV festgelegt, welche Informationen zum Netzanschluss und dessen Nutzung der Netzbetreiber zu veröffentlichen hat.

Auf Basis der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) veröffentlicht E.ON Westfalen Weser die folgenden Angaben:

© E.ON Westfalen Weser 2009