Gas-Netzzugangsverordnung
Veröffentlichungen nach Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV)
Die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) regelt die Bedingungen, zu denen die Betreiber von Gasversorgungsnetzen den Zugang zu ihren Leitungsnetzen gewähren. In diesem Rahmen werden die Grundlagen für die Netznutzung durch Lieferanten und Letztverbraucher festgelegt.
Auf Basis der GasNZV veröffentlicht E.ON Westfalen Weser die folgenden Angaben:
Veröffentlichung netzbezogener Daten und netznutzungsrelevanter Informationen
§ 40 Abs. 1 Nr. 7 GasNZV: Gasbeschaffenheit, Brennwerte
Regelungen für die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz
§ 33 Abs. 3 Nr.1 GasNZV: Angaben für die Prüfung des Netzanschlusses
§ 33 Abs. 3 Nr. 2 GasNZV: Technische Mindestanforderungen für die Biogas-Einspeisung
