Preisblatt Netzentgelte Erdgas
Gültig ab 01. Oktober 2008
Die Netzentgelte der E.ON Westfalen Weser AG basieren auf der "Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung, GasNEV)" vom 25. Juli 2005 sowie dem Beschluss der Bundesnetzagentur vom 16. Juni 2008 zum Genehmigungsantrag nach § 23a EnWG.
Ab dem 1. Oktober 2007 erfolgt Zugang zu Gasversorgungsnetzen ausschließlich über die so genannte "Zweivertragsvariante". Der Transportkunde benötigt einen Einspeisevertrag, welcher den Zugang zu dem jeweiligen virtuellen Handelspunkt des Marktgebietes ermöglicht, sowie einen Ausspeisevertrag, der die Erreichbarkeit des Ausspeisepunktes vom virtuellen Handelspunkt gewährleistet. Im Zweivertragsmodell zahlen Transportkunden lediglich ein Einspeise- sowie ein Ausspeiseentgelt. Das Einspeiseentgelt umfasst den Transport vom Importpunkt bis zum virtuellen Handelspunkt, das Ausspeiseentgelt den gesamten Transport vom virtuellen Handelspunkt bis zum Ausspeisepunkt.
Entsprechend den Vorgaben der Bundesnetzagentur werden in diesem Preisblatt "netzscharfe" Entgelte (ohne Wälzung) und Gesamtentgelte (Ausspeiseentgelt inkl. Wälzung) ausgewiesen.
1. Lastganggemessene Kunden
Nach § 29 GasNZV sind hier Kunden mit einem Jahresverbrauch >1.500.000 kWh oder >500 kW einzuordnen. Die Zuordnung erfolgt zu Beginn einer Abrechnungsperiode.
1.1 Preistabellen
1.1.1 Preistabellen für Arbeit
Die dargestellten Preise sind Bereichspreise. Ein Anwendungsbeispiel ist unter Ziffer 1.2 enthalten.


1.1.2 Preistabellen für Leistung (Jahresleistungspreis)
Die dargestellten Preise sind Bereichspreise. Ein Anwendungsbeispiel ist unter Ziffer 1.2 enthalten.


1.1.3 Preistabelle für Leistung (Monatsleistungspreis)
Alternativ zum Jahresleistungspreis können für Saisonkunden Monatsleistungspreise verwendet werden.




1.2 Anwendungsbeispiel (inkl. vorgelagertes Netz)
1.2.1 Annahmen
Netzkunde n: Wn = 18.000.000 kWh/a; Pn = 4.000 kW/a



1.4 Konzessionsabgaben
Alle oben genannten Preise sind ohne Konzessionsabgabe dargestellt. Letztere wird an die Städte und Gemeinden in unserem Netzgebiet abgeführt. In den Konzessionsgebieten gelten unterschiedliche Regelungen zur Zahlung der Konzessionsabgabe.

Alle o.g. Preise sind netto ohne Mehrwertsteuer dargestellt. Zuzüglich zu den Nettobeträgen wird die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe, zurzeit 19%, berechnet. Bei der Berechnung der Bruttopreise können sich Rundungsdifferenzen ergeben. Maßgeblich sind die Nettopreise.
2. Nicht lastganggemessene Kunden
Nach § 29 GasNZV sind hier Kunden mit einem Jahresverbrauch = 1.500.000 kWh und = 500 kW einzuordnen. Die Zuordnung erfolgt zu Beginn einer Abrechnungsperiode.

Erläuterung: Die Einstufung in den entsprechenden Bereich erfolgt auf Basis des Erdgasverbrauchs. Lieferstellen mit einem Jahresverbrauch >1.500.000 kWh ohne Lastgangmessung werden nach Stufe 5 abgerechnet.
2.2 Anwendungsbeispiel inkl. vorgelagertes Netz
2.2.1 Annahme
Netzkunde n: Arbeit = 26.500 kWh/a
2.2.2 Arbeitspreis
26.500 kWh × 1,046 Ct/kWh = 277,19 EUR/a
2.2.3 Grundpreis
= 27,46 €/a

2.4 Konzessionsabgaben
Alle oben genannten Preise sind ohne Konzessionsabgabe dargestellt. Letztere wird an die Städte und Gemeinden in unserem Netzgebiet abgeführt. In den Konzessionsgebieten gelten unterschiedliche Regelungen zur Zahlung der Konzessionsabgabe.

Alle o.g. Preise sind netto ohne Mehrwertsteuer dargestellt. Zuzüglich zu den Nettobeträgen wird die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe, zurzeit 19%, berechnet. Bei der Berechnung der Bruttopreise können sich Rundungsdifferenzen ergeben. Maßgeblich sind die Nettopreise.
3. Hinweise
3.1 Entgelte mit Preisnachlässen gemäß § 3 KAV i.V.m. § 18 GasNEV
Sofern vertraglich vereinbart, werden entsprechend der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (KAV) Preisnachlässe für den in Niederdruck abgerechneten Eigenverbrauch der Gemeinden bis zu 10 von Hundert des Rechnungsbetrages für den Netzzugang gewährt.
