Preisblatt Netzentgelte Erdgas

Gültig 1. Oktober 2007 bis 17. Juni 2008

Die Netzentgelte der E.ON Westfalen Weser AG gelten nicht die für die Nutzung des Gasnetzes der ehemaligen Stadtwerke Minden GmbH. Die Entgelte für die Nutzung des Gasnetzes in Minden können Sie sich aus der Info-Box am rechten Rand herunterladen.

 

Die Netzentgelte von E.ON Westfalen Weser basieren auf der "Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung - GasNEV)" vom 25. Juli 2005 sowie dem Beschluss der Bundesnetzagentur vom 28. September 2006 zum Genehmigungsantrag nach § 23a EnWG der E.ON Westfalen Weser AG.

 

Ab dem 1. Oktober 2007 erfolgt Zugang zu Gasversorgungsnetzen ausschließlich über die so genannte "Zweivertragsvariante". Der Transportkunde benötigt einen Einspeisevertrag, welcher den Zugang zu dem jeweiligen virtuellen Handelspunkt des Marktgebietes ermöglicht, sowie einen Ausspeisevertrag, der die Erreichbarkeit des Ausspeisepunktes vom virtuellen Handelspunkt gewährleistet. Im Zweivertragsmodell zahlen Transportkunden lediglich ein Einspeise- sowie ein Ausspeiseentgelt. Das Einspeiseentgelt umfasst den Transport vom Importpunkt bis zum virtuellen Handelspunkt, das Ausspeiseentgelt den gesamten Transport vom virtuellen Handelspunkt bis zum Ausspeisepunkt.

 

Entsprechend den Vorgaben der Bundesnetzagentur werden in diesem Preisblatt "netzscharfe" Entgelte (ohne Wälzung) und Gesamtentgelte (Ausspeiseentgelt inkl. Wälzung) ausgewiesen.

1 Leistungsgemessene Kunden

 

1.1 Netzentgeltformeln

 

1.1.1 Netzentgeltformel für Arbeit

 

 

 

1.1.2 Netzentgeltformel für Leistung

 

 

 

1.2 Preistabellen

 

1.2.1 Preistabelle für Arbeit

 

 

1.2.2 Preistabelle für Leistung

 

 

1.3 Anwendungsbeispiele (inkl. vorgelagertes Netz)

 

1.3.1 Annahmen

 

Netzkunde n: Wn = 18.000.000 kWh/a; Pn = 4.000 kW/a

 

1.3.2 Netzentgeltformel für Arbeit

 

= 21.706,80 €/a.

 

1.3.3 Netzentgeltformel für Leistung

 

= 42.022,24 €/a.

 

1.3.4 Preistabelle für Arbeit

 

Erläuterung: Die in den Bereich 1 fallende Jahresarbeit wird mit dem Bereichsarbeitspreis multipliziert. Diese Multiplikation wird für alle Folgebereiche durchgeführt, bis die individuelle Jahresarbeit des Netznutzers erreicht ist. Die Bereichsentgelte werden abschließend zum Netznutzungsentgelt Arbeit aufaddiert.

 

1.3.5 Preistabelle für Leistung

 

Erläuterung: Die in den Bereich 1 fallende Leistung wird mit dem Bereichsleistungspreis multipliziert. Diese Multiplikation wird für alle Folgebereiche durchgeführt, bis die individuelle Jahreshöchstleistung des Netznutzers erreicht ist. Die Bereichsentgelte werden abschließend zum Netznutzungsentgelt Leistung aufaddiert.

 

1.4 Hinweis auf Abrechnung nach Netzentgeltformel / Preistabelle

 

Für leistungsgemessene Kunden wird nicht direkt mit den vorstehenden Netzentgeltformeln 1.1.1 für Arbeit und 1.1.2 für Leistung sondern mit den Preistabellen 1.2.1 für Arbeit und 1.2.2 für Leistung abgerechnet. Die Angaben unter 1.1 dienen der Information nach Vorgaben der Bundesnetzagentur.

 

1.5 Mess- und Abrechnungsentgelte

 

 

1.6 Konzessionsabgaben

 

Alle oben genannten Preise sind ohne Konzessionsabgabe dargestellt. Letztere wird an die Städte und Gemeinden in unserem Netzgebiet abgeführt. In den Konzessionsgebieten gelten unterschiedliche Regelungen zur Zahlung der Konzessionsabgabe.

 

 

Alle oben genannten Preise sind netto ohne Mehrwertsteuer dargestellt. Zuzüglich zu den Nettobeträgen wird die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe, zurzeit 19 %, berechnet. Bei der Berechnung der Bruttopreise können sich Rundungsdifferenzen ergeben. Maßgeblich sind die Nettopreise.

 

2. Nicht leistungsgemessene Kunden

 

2.1 Preistabelle

 

Für nicht leistungsgemessene Kunden wird nicht direkt mit den vorstehenden Netzentgeltformeln 1.1.1 für Arbeit und 1.1.2 für Leistung sondern mit der nachstehenden Preistabelle abgerechnet.

 

 

2.2 Anwendungsbeispiel inkl. vorgelagertes Netz

 

2.2.1 Annahme

 

Netzkunde n: Arbeit = 26.500 kWh/a

 

2.2.2 Arbeitspreis

 

 

2.2.3 Grundpreis

 

= 32,23 €/a

 

2.3 Mess- und Abrechnungsentgelte

 

 

2.4 Konzessionsabgaben

 

Alle oben genannten Preise sind ohne Konzessionsabgabe dargestellt. Letztere wird an die Städte und Gemeinden in unserem Netzgebiet abgeführt. In den Konzessionsgebieten gelten unterschiedliche Regelungen zur Zahlung der Konzessionsabgabe.

 

 

Alle oben genannten Preise sind netto ohne Mehrwertsteuer dargestellt. Zuzüglich zu den Nettobeträgen wird die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe, zurzeit 19 %, berechnet. Bei der Berechnung der Bruttopreise können sich Rundungsdifferenzen ergeben. Maßgeblich sind die Nettopreise.

Info

Hier können Sie sich die im Netzgebiet der ehem. Stadtwerke Minden vom 01.10.2007 bis zum 17.06.2008 geltenden Netzentgelte herunterladen.

© E.ON Westfalen Weser 2009