Preisblatt Netzentgelte Erdgas

Netzentgelte ab 1. Januar 2012

 

Seit dem 1. Oktober 2007 erfolgt der Zugang zu Gasversorgungsnetzen ausschließlich über die so genannte "Zweivertragsvariante". Der Transportkunde benötigt einen Einspeisevertrag, welcher den Zugang zu dem jeweiligen virtuellen Handelspunkt des Marktgebietes ermöglicht, sowie einen Ausspeisevertrag, der die Erreichbarkeit des Ausspeisepunktes vom virtuellen Handelspunkt gewährleistet. Im Zweivertragsmodell zahlen Transportkunden lediglich ein Einspeise- sowie ein Ausspeiseentgelt. Das Einspeiseentgelt umfasst den Transport vom Importpunkt bis zum virtuellen Handelspunkt, das Ausspeiseentgelt den gesamten Transport vom virtuellen Handelspunkt bis zum Ausspeisepunkt.

 

Entsprechend den Vorgaben der Bundesnetzagentur werden in diesem Preisblatt "netzscharfe" Entgelte (ohne Wälzung) und Gesamtentgelte (Ausspeiseentgelt inkl. Wälzung) ausgewiesen.

 

1. Lastganggemessene Kunden

 

Nach § 29 GasNZV sind hier Kunden mit einem Jahresverbrauch >1.500.000 kWh oder >500 kW einzuordnen. Die Zuordnung erfolgt zu Beginn einer Abrechnungsperiode.

 

1.1 Preistabellen

 

1.1.1 Preistabellen für Arbeit

 

Die dargestellten Preise sind Bereichspreise. Ein Anwendungsbeispiel ist unter Ziffer 1.2 enthalten.

 

 
Bereich Untergrenze


[kWh/a]
Obergrenze


[kWh/a]
informativ:
Sockelbetrag

[EUR]
informativ:
durch Sockel abgegolten
[kWh]
Preis inkl.
vorgelagertes
Netz [Ct/kWh]
1 1 1.500.000     0,338
2 1.500.001 3.000.000 5.070,00 1.500.000 0,301
3 3.000.001 5.000.000 9.585,00 3.000.000 0,271
4 5.000.001 10.000.000 15.005,00 5.000.000 0,231
5 10.000.001 20.000.000 26.555,00 10.000.000 0,183
6 20.000.001 50.000.000 44.855,00 20.000.000 0,135
7 50.000.001 100.000.000 85.355,00 50.000.000 0,108
8 100.000.001   139.355,00 100.000.000 0,094

 

 
Bereich Untergrenze


[kWh/a]
Obergrenze


[kWh/a]
informativ:
Sockelbetrag

[EUR]
informativ:
durch Sockel abgegolten
[kWh]
Anteil Ortsnetz

[Ct/kWh]
1 1 1.500.000     0,298
2 1.500.001 3.000.000 4.470,00 1.500.000 0,261
3 3.000.001 5.000.000 8.385,00 3.000.000 0,230
4 5.000.001 10.000.000 12.985,00 5.000.000 0,190
5 10.000.001 20.000.000 22.485,00 10.000.000 0,142
6 20.000.001 50.000.000 36.685,00 20.000.000 0,095
7 50.000.001 100.000.000 65.185,00 50.000.000 0,067
8 100.000.001   98.685,00 100.000.000 0,053
NNE_Gas_2011/Abschnitt1-1-1_2012.htm

1.1.2 Preistabellen für Leistung (Jahresleistungspreis)

 

Die dargestellten Preise sind Bereichspreise. Ein Anwendungsbeispiel ist unter Ziffer 1.2 enthalten.

 

 
Bereich Untergrenze


[kW/a]
Obergrenze


[kW/a]
informativ:
Sockelbetrag

[EUR]
informativ:
durch Sockel abgegolten
[kW]
Preis inkl.
vorgelagertes
Netz [EUR/kW]
1 1 801     14,20
2 802 1.451 11.374,20 801 12,83
3 1.452 2.248 19.713,70 1.451 11,64
4 2.249 4.072 28.990,78 2.248 9,95
5 4.073 7.376 47.139,58 4.072 7,79
6 7.377 16.176 72.877,74 7.376 5,58
7 16.177 29.298 121.981,74 16.176 4,37
8 29.299   179.324,88 29.298 3,87

 

 
Bereich Untergrenze


[kW/a]
Obergrenze


[kW/a]
informativ:
Sockelbetrag

[EUR]
informativ:
durch Sockel abgegolten
[kW]
Anteil Ortsnetz

[EUR/kW]
1 1 801     12,40
2 802 1.451 9.932,40 801 11,03
3 1.452 2.248 17.101,90 1.451 9,84
4 2.249 4.072 24.944,38 2.248 8,15
5 4.073 7.376 39.809,98 4.072 5,99
6 7.377 16.176 59.600,94 7.376 3,79
7 16.177 29.298 92.952,94 16.176 2,57
8 29.299   126.676,48 29.298 2,08
NNE_Gas_2011/Abschnitt1-1-2_2012.htm

1.2 Anwendungsbeispiel (inkl. vorgelagertes Netz)

 

1.2.1 Annahmen

 

Netzkunde n: Wn = 18.000.000 kWh/a; Pn = 4.000 kW/a

 

1.2.2 Preistabelle für Arbeit
Bereich In Bereich fallende
Jahresarbeit [kWh/a]
Bereichsarbeitspreis
[Ct/kWh]
Bereichsentgelt
[EUR/a]
1 1.500.000 0,338 5.070,00
2 1.500.000 0,301 4.515,00
3 2.000.000 0,271 5.420,00
4 5.000.000 0,231 11.550,00
informativ: Sockel 10.000.000   26.555,00
5 8.000.000 0,183 14.640,00
Summe 18.000.000   41.195,00
Erläuterung: Die in den Bereich 1 fallende Jahresarbeit wird mit dem Bereichsarbeitspreis multipliziert. Diese Multiplikation wird für alle Folgebereiche durchgeführt, bis die individuelle Jahresarbeit des Netznutzers erreicht ist. Die Bereichsentgelte werden abschließend zum Netznutzungsentgelt Arbeit aufaddiert. Der Sockel stellt die Zwischensumme der vollständig durchlaufenen (vorangegangenen) Bereiche dar.

 

1.2.3 Preistabelle für Leistung
Bereich In Bereich fallende
Leistung [kW]
Bereichsleistungspreis
[EUR/kW]
Bereichsentgelt
[EUR/a]
1 801 14,20 11.374,20
2 650 12,83 8.339,50
3 797 11,64 9.277,08
informativ: Sockel 2.248   28.990,78
4 1.752 9,95 17.432,40
Summe 4.000   46.423,18
Erläuterung: Die in den Bereich 1 fallende Leistung wird mit dem Bereichsleistungspreis multipliziert. Diese Multiplikation wird für alle Folgebereiche durchgeführt, bis die individuelle Jahreshöchstleistung des Netznutzers erreicht ist. Die Bereichsentgelte werden abschließend zum Netznutzungsentgelt Leistung aufaddiert. Der Sockel stellt die Zwischensumme der vollständig durchlaufenen (vorangegangenen) Bereiche dar.

 

1.3 Mess- und Abrechnungsentgelte
Zählergruppe Messstellenbetrieb
EUR/a
Messung
EUR/a
Abrechnung
EUR/a
G 2,5 - G 6 193,78 319,16 160,13
G 10 - G 25 202,23 319,16 160,13
G 40 - G 250 323,53 319,16 160,13
 > G 250 511,54 319,16 160,13

1.4 Konzessionsabgaben

 

Alle oben genannten Preise sind ohne Konzessionsabgabe dargestellt. Letztere wird an die Städte und Gemeinden in unserem Netzgebiet abgeführt. In den Konzessionsgebieten gelten unterschiedliche Regelungen zur Zahlung der Konzessionsabgabe.

 

Konzessionsabgaben gemäß Konzessionsabgabenverordnung
    Ct/kWh
Tarifkunden, ausschließlich Kochen und Warmwasser bis 25.000 Einwohner 0,51
  bis 100.000 Einwohner 0,61
  bis 500.000 Einwohner 0,77
Tarifkunden, sonstige Erdgaslieferungen bis 25.000 Einwohner 0,22
  bis 100.000 Einwohner 0,27
  bis 500.000 Einwohner 0,33
Sondervertragskunden   0,03

 

Alle o.g. Preise sind netto ohne Mehrwertsteuer dargestellt. Zuzüglich zu den Nettobeträgen wird die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe, zurzeit 19%, berechnet. Bei der Berechnung der Bruttopreise können sich Rundungsdifferenzen ergeben. Maßgeblich sind die Nettopreise.

 

2. Nicht lastganggemessene Kunden

 

Nach § 29 GasNZV sind hier Kunden mit einem Jahresverbrauch <= 1.500.000 kWh und <= 500 kW einzuordnen. Die Zuordnung erfolgt zu Beginn einer Abrechnungsperiode.

 

2.1 Preistabelle
Stufe Untergrenze

kWh/a
Obergrenze

kWh/a
Arbeitspreis
Ortsnetz
[Ct/kWh]
Arbeitspreis inkl.vorgel. Netz
[Ct/kWh]
Grundpreis
Ortsnetz
[EUR/a]
Grundpreis
inkl.vorgel.
Netz [EUR/a]
1 1 10.000 1,194 1,354 10,68 12,12
2 10.001 50.000 1,045 1,185 25,56 29,04
3 50.001 100.000 1,022 1,159 37,32 42,00
4 100.001 500.000 0,995 1,131 64,08 69,72
5 500.001 1.500.000 0,934 1,070 369,60 376,20
Erläuterung: Die Einstufung in den entsprechenden Bereich erfolgt auf Basis des Erdgasverbrauchs. Lieferstellen mit einem Jahresverbrauch >1.500.000 kWh ohne Lastgangmessung werden nach Stufe 5 abgerechnet.

2.2 Anwendungsbeispiel inkl. vorgelagertes Netz

 

2.2.1 Annahme

 

Netzkunde Arbeit = 26.500 kWh/a

 

2.2.2 Arbeitspreis

 

26.500 kWh × 1,185 Ct/kWh = 314,03 EUR/a

 

2.2.3 Grundpreis

 

= 29,04 €/a

 

 

2.3 Messung und Abrechnung

 

Mess- und Abrechnungsentgelte
Zählergruppe Messstellenbetrieb
EUR/a
Messung
EUR/a
Abrechnung
EUR/a
G 2,5 - G 6 6,64 7,04 12,54
G 10 - G 25 15,10 7,04 12,54
G 40 - G 250 89,60 7,04 12,54
 > G 250 367,68 7,04 12,54
Je Messstelle und je Turnusablesung bzw. -abrechnung

2.4 Konzessionsabgaben

 

Alle oben genannten Preise sind ohne Konzessionsabgabe dargestellt. Letztere wird an die Städte und Gemeinden in unserem Netzgebiet abgeführt. In den Konzessionsgebieten gelten unterschiedliche Regelungen zur Zahlung der Konzessionsabgabe.

 

Konzessionsabgaben gemäß Konzessionsabgabenverordnung
    Ct/kWh
Tarifkunden, ausschließlich Kochen und Warmwasser bis 25.000 Einwohner 0,51
  bis 100.000 Einwohner 0,61
  bis 500.000 Einwohner 0,77
Tarifkunden, sonstige Erdgaslieferungen bis 25.000 Einwohner 0,22
  bis 100.000 Einwohner 0,27
  bis 500.000 Einwohner 0,33
Sondervertragskunden   0,03

 

Alle o.g. Preise sind netto ohne Mehrwertsteuer dargestellt. Zuzüglich zu den Nettobeträgen wird die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe, zurzeit 19%, berechnet. Bei der Berechnung der Bruttopreise können sich Rundungsdifferenzen ergeben. Maßgeblich sind die Nettopreise.

 

 

3. Hinweise

 

3.1 Entgelte mit Preisnachlässen gemäß § 3 KAV i.V.m. § 18 GasNEV

 

Sofern vertraglich vereinbart, werden entsprechend der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (KAV) Preisnachlässe für den in Niederdruck abgerechneten Eigenverbrauch der Gemeinden bis zu 10 von Hundert des Rechnungsbetrages für den Netzzugang gewährt.

Info

Das ab dem 01.01.2012 gültige Preisblatt für die Nutzung des Erdgas-Netzes kann über den folgenden Link heruntergeladen werden:

© E.ON Westfalen Weser 2009