Preisblatt Netzentgelte Erdgas

Gültig ab 01. Januar 2010

 

Ab dem 1. Oktober 2007 erfolgt Zugang zu Gasversorgungsnetzen ausschließlich über die so genannte "Zweivertragsvariante". Der Transportkunde benötigt einen Einspeisevertrag, welcher den Zugang zu dem jeweiligen virtuellen Handelspunkt des Marktgebietes ermöglicht, sowie einen Ausspeisevertrag, der die Erreichbarkeit des Ausspeisepunktes vom virtuellen Handelspunkt gewährleistet. Im Zweivertragsmodell zahlen Transportkunden lediglich ein Einspeise- sowie ein Ausspeiseentgelt. Das Einspeiseentgelt umfasst den Transport vom Importpunkt bis zum virtuellen Handelspunkt, das Ausspeiseentgelt den gesamten Transport vom virtuellen Handelspunkt bis zum Ausspeisepunkt.

 

Entsprechend den Vorgaben der Bundesnetzagentur werden in diesem Preisblatt "netzscharfe" Entgelte (ohne Wälzung) und Gesamtentgelte (Ausspeiseentgelt inkl. Wälzung) ausgewiesen.

 

1. Lastganggemessene Kunden

 

Nach § 29 GasNZV sind hier Kunden mit einem Jahresverbrauch >1.500.000 kWh oder >500 kW einzuordnen. Die Zuordnung erfolgt zu Beginn einer Abrechnungsperiode.

 

1.1 Preistabellen

 

1.1.1 Preistabellen für Arbeit

 

Die dargestellten Preise sind Bereichspreise. Ein Anwendungsbeispiel ist unter Ziffer 1.2 enthalten.

 

 
Bereich Untergrenze


[kWh/a]
Obergrenze


[kWh/a]
informativ:
Sockelbetrag

[EUR]
informativ:
durch Sockel abgegolten
[kWh]
Preis inkl.
vorgelagertes
Netz [Ct/kWh]
1 1 1.500.000     0,331
2 1.500.001 3.000.000 4.965,00 1.500.000 0,300
3 3.000.001 5.000.000 9.465,00 3.000.000 0,275
4 5.000.001 10.000.000 14.965,00 5.000.000 0,242
5 10.000.001 20.000.000 27.065,00 10.000.000 0,201
6 20.000.001 50.000.000 47.165,00 20.000.000 0,153
7 50.000.001 100.000.000 93.065,00 50.000.000 0,118
8 100.000.001   152.065,00 100.000.000 0,093

 

 
Bereich Untergrenze


[kWh/a]
Obergrenze


[kWh/a]
informativ:
Sockelbetrag

[EUR]
informativ:
durch Sockel abgegolten
[kWh]
Anteil Ortsnetz

[Ct/kWh]
1 1 1.500.000     0,308
2 1.500.001 3.000.000 4.620,00 1.500.000 0,277
3 3.000.001 5.000.000 8.775,00 3.000.000 0,252
4 5.000.001 10.000.000 13.815,00 5.000.000 0,220
5 10.000.001 20.000.000 24.815,00 10.000.000 0,178
6 20.000.001 50.000.000 42.615,00 20.000.000 0,130
7 50.000.001 100.000.000 81.615,00 50.000.000 0,095
8 100.000.001   129.115,00 100.000.000 0,070

1.1.2 Preistabellen für Leistung (Jahresleistungspreis)

 

Die dargestellten Preise sind Bereichspreise. Ein Anwendungsbeispiel ist unter Ziffer 1.2 enthalten.

 

 
Bereich Untergrenze


[kW/a]
Obergrenze


[kW/a]
informativ:
Sockelbetrag

[EUR]
informativ:
durch Sockel abgegolten
[kW]
Preis inkl.
vorgelagertes
Netz [EUR/kW]
1 1 801     15,05
2 802 1.451 12.055,05 801 13,87
3 1.452 2.248 21.070,55 1.451 12,76
4 2.249 4.072 31.240,27 2.248 11,04
5 4.073 7.376 51.377,23 4.072 8,66
6 7.377 16.176 79.989,87 7.376 6,01
7 16.177 29.298 132.877,87 16.176 4,48
8 29.299   191.664,43 29.298 3,88

 

 
Bereich Untergrenze


[kW/a]
Obergrenze


[kW/a]
informativ:
Sockelbetrag

[EUR]
informativ:
durch Sockel abgegolten
[kW]
Anteil Ortsnetz

[EUR/kW]
1 1 801     13,33
2 802 1.451 10.677,33 801 12,16
3 1.452 2.248 18.581,33 1.451 11,04
4 2.249 4.072 27.380,21 2.248 9,33
5 4.073 7.376 44.398,13 4.072 6,95
6 7.377 16.176 67.360,93 7.376 4,30
7 16.177 29.298 105.200,93 16.176 2,76
8 29.299   141.417,65 29.298 2,16

1.2 Anwendungsbeispiel (inkl. vorgelagertes Netz)

 

1.2.1 Annahmen

 

Netzkunde n: Wn = 18.000.000 kWh/a; Pn = 4.000 kW/a

 

1.2.2 Preistabelle für Arbeit
Bereich In Bereich fallende
Jahresarbeit [kWh/a]
Bereichsarbeitspreis
[Ct/kWh]
Bereichsentgelt
[EUR/a]
1 1.500.000 0,331 4.965,00
2 1.500.000 0,300 4.500,00
3 2.000.000 0,275 5.500,00
4 5.000.000 0,242 12.100,00
informativ: Sockel 10.000.000   27.065,00
5 8.000.000 0,201 16.080,00
Summe 18.000.000   43.145,00
Erläuterung: Die in den Bereich 1 fallende Jahresarbeit wird mit dem Bereichsarbeitspreis multipliziert. Diese Multiplikation wird für alle Folgebereiche durchgeführt, bis die individuelle Jahresarbeit des Netznutzers erreicht ist. Die Bereichsentgelte werden abschließend zum Netznutzungsentgelt Arbeit aufaddiert. Der Sockel stellt die Zwischensumme der vollständig durchlaufenen (vorangegangenen) Bereiche dar.

 

1.2.3 Preistabelle für Leistung
Bereich In Bereich fallende
Leistungt [kW]
Bereichsleistungspreis
[EUR/kW]
Bereichsentgelt
[EUR/a]
1 801 15,05 12.055,05
2 650 13,87 9.015,50
3 797 12,76 10.169,72
informativ: Sockel 2.248   31.240,27
4 1.752 11,04 19.342,08
Summe 4.000   50.582,35
Erläuterung: Die in den Bereich 1 fallende Leistung wird mit dem Bereichsleistungspreis multipliziert. Diese Multiplikation wird für alle Folgebereiche durchgeführt, bis die individuelle Jahreshöchstleistung des Netznutzers erreicht ist. Die Bereichsentgelte werden abschließend zum Netznutzungsentgelt Leistung aufaddiert. Der Sockel stellt die Zwischensumme der vollständig durchlaufenen (vorangegangenen) Bereiche dar.

 

1.3 Mess- und Abrechnungsentgelte
Zählergruppe Messstellenbetrieb
EUR/a
Messung
EUR/a
Abrechnung
EUR/a
G 2,5 - G 6 394,24 316,31 153,45
G 10 - G 25 411,44 316,31 153,45
G 40 - G 250 644,41 316,31 153,45
 > G 250 1.018,91 316,31 153,45

1.4 Konzessionsabgaben

 

Alle oben genannten Preise sind ohne Konzessionsabgabe dargestellt. Letztere wird an die Städte und Gemeinden in unserem Netzgebiet abgeführt. In den Konzessionsgebieten gelten unterschiedliche Regelungen zur Zahlung der Konzessionsabgabe.

 

Konzessionsabgaben gemäß Konzessionsabgabenverordnung
    Ct/kWh
Tarifkunden, ausschließlich Kochen und Warmwasser bis 25.000 Einwohner 0,51
  bis 100.000 Einwohner 0,61
  bis 500.000 Einwohner 0,77
Tarifkunden, sonstige Erdgaslieferungen bis 25.000 Einwohner 0,22
  bis 100.000 Einwohner 0,27
  bis 500.000 Einwohner 0,33
Sondervertragskunden   0,03

Alle o.g. Preise sind netto ohne Mehrwertsteuer dargestellt. Zuzüglich zu den Nettobeträgen wird die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe, zurzeit 19%, berechnet. Bei der Berechnung der Bruttopreise können sich Rundungsdifferenzen ergeben. Maßgeblich sind die Nettopreise.

 

 

2. Nicht lastganggemessene Kunden

 

Nach § 29 GasNZV sind hier Kunden mit einem Jahresverbrauch <= 1.500.000 kWh und <= 500 kW einzuordnen. Die Zuordnung erfolgt zu Beginn einer Abrechnungsperiode.

 

2.1 Preistabelle
Stufe Untergrenze

kWh/a
Obergrenze

kWh/a
Arbeitspreis
Ortsnetz
[Ct/kWh]
Arbeitspreis inkl.vorgel. Netz
[Ct/kWh]
Grundpreis
Ortsnetz
[EUR/a]
Grundpreis
inkl.vorgel.
Netz [EUR/a]
1 1 10.000 1,252 1,388 11,16 12,60
2 10.001 50.000 1,097 1,214 26,76 30,00
3 50.001 100.000 1,073 1,188 38,64 43,08
4 100.001 500.000 1,049 1,163 63,12 68,40
5 500.001 1.500.000 0,997 1,111 322,20 328,56
Erläuterung: Die Einstufung in den entsprechenden Bereich erfolgt auf Basis des Erdgasverbrauchs. Lieferstellen mit einem Jahresverbrauch >1.500.000 kWh ohne Lastgangmessung werden nach Stufe 5 abgerechnet.

2.2 Anwendungsbeispiel inkl. vorgelagertes Netz

 

2.2.1 Annahme

 

Netzkunde n: Arbeit = 26.500 kWh/a

 

2.2.2 Arbeitspreis

 

26.500 kWh × 1,214 Ct/kWh = 321,71 EUR/a

 

2.2.3 Grundpreis

 

= 30,00 €/a

 

 

2.3 Messung und Abrechnung

 

Mess- und Abrechnungsentgelte
Zählergruppe Messstellenbetrieb
EUR/a
Messung
EUR/a
Abrechnung
EUR/a
G 2,5 - G 6 13,51 6,97 12,02
G 10 - G 25 30,71 6,97 12,02
G 40 - G 250 178,46 6,97 12,02
 > G 250 732,35 6,97 12,02
Je Messstelle und je Turnusablesung bzw. -abrechnung

2.4 Konzessionsabgaben

 

Alle oben genannten Preise sind ohne Konzessionsabgabe dargestellt. Letztere wird an die Städte und Gemeinden in unserem Netzgebiet abgeführt. In den Konzessionsgebieten gelten unterschiedliche Regelungen zur Zahlung der Konzessionsabgabe.

 

Konzessionsabgaben gemäß Konzessionsabgabenverordnung
    Ct/kWh
Tarifkunden, ausschließlich Kochen und Warmwasser bis 25.000 Einwohner 0,51
  bis 100.000 Einwohner 0,61
  bis 500.000 Einwohner 0,77
Tarifkunden, sonstige Erdgaslieferungen bis 25.000 Einwohner 0,22
  bis 100.000 Einwohner 0,27
  bis 500.000 Einwohner 0,33
Sondervertragskunden   0,03

 

Alle o.g. Preise sind netto ohne Mehrwertsteuer dargestellt. Zuzüglich zu den Nettobeträgen wird die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe, zurzeit 19%, berechnet. Bei der Berechnung der Bruttopreise können sich Rundungsdifferenzen ergeben. Maßgeblich sind die Nettopreise.

 

 

3. Hinweise

 

3.1 Entgelte mit Preisnachlässen gemäß § 3 KAV i.V.m. § 18 GasNEV

 

Sofern vertraglich vereinbart, werden entsprechend der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (KAV) Preisnachlässe für den in Niederdruck abgerechneten Eigenverbrauch der Gemeinden bis zu 10 von Hundert des Rechnungsbetrages für den Netzzugang gewährt.

Info

Das ab dem 01.01.2010 gültige Preisblatt für die Nutzung des Erdgas-Netzes kann über den folgenden Link heruntergeladen werden:

© E.ON Westfalen Weser 2009