Lieferantenrahmenvertrag und Sperrvereinbarung
Lieferantenrahmenvertrag
Der Lieferantenrahmenvertrag zwischen dem Transportkunden und der E.ON Westfalen Weser AG als Betreiber des örtlichen Verteilernetzes regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner bei der Abwicklung von Gastransporten. Dieser Lieferantenrahmenvertrag hat mit in Kraft treten der KoV IV zum 01.10.2011 seine Gültigkeit.
Kooperationsvereinbarung
Die Kooperationsvereinbarung IV in der zum 01.10.2011 gültigen Fassung können Sie sich unter dem folgenden Link herunterladen.
Sperrvereinbarung
Die Sperrvereinbarung wird zwischen dem Netzbetreiber und dem Lieferanten vereinbart. Der Netzbetreiber gewährleistet dem Lieferanten die diskriminierungsfreie Durchführung von Unterbrechungen der Anschlussnutzung von Kunden des Lieferanten zum Zwecke der Unterbrechung der Versorgung mit Elektrizität bzw. Gas sowie deren Wiederherstellung nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Vereinbarung.
