Lieferantenrahmenvertrag und Sperrvereinbarung

Lieferantenrahmenvertrag

 

Der Lieferantenrahmenvertrag zwischen dem Transportkunden und der E.ON Westfalen Weser AG als Betreiber des örtlichen Verteilernetzes regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner bei der Abwicklung von Gastransporten. Dieser Lieferantenrahmenvertrag hat mit in Kraft treten der KoV IV zum 01.10.2011 seine Gültigkeit.

Kooperationsvereinbarung

Die Kooperationsvereinbarung IV in der zum 01.10.2011 gültigen Fassung können Sie sich unter dem folgenden Link herunterladen.

Sperrvereinbarung

 

Die Sperrvereinbarung wird zwischen dem Netzbetreiber und dem Lieferanten vereinbart. Der Netzbetreiber gewährleistet dem Lieferanten die diskriminierungsfreie Durchführung von Unterbrechungen der Anschlussnutzung von Kunden des Lieferanten zum Zwecke der Unterbrechung der Versorgung mit Elektrizität bzw. Gas sowie deren Wiederherstellung nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Vereinbarung.

Kontakt

Ansprechpartner

Einen Ansprechpartner zu allen Fragen der Netznutzung Erdgas finden Sie bei unseren Fachleuten zum Netzzugangsmanagement. Bitte wenden Sie sich an die Mailadresse

netznutzung-gas@eon-westfalenweser.com

Info

Erlaubnisschein

gemäß Energiesteuergesetz.

Die E.ON Westfalen Weser AG ist beim Hauptzollamt Bielefeld als Lieferer gemäß § 38 Abs. 3 Energiesteuer-gesetz angemeldet. Der dem jeweiligen Lieferanten vorzulegende Erlaubnis-schein steht unter dem anliegenden pdf-Dokument zum Herunterladen zur Verfügung.

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