Bedingungen
Die Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Kunden ergeben sich aus der
Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
Kooperationsvereinbarung
Die Kooperationsvereinbarung IV in der zum 01.10.2011 geltenden Fassung können Sie sich unter dem folgenden Link herunterladen.
Allgemeine Netzzugangsbedingungen
Die ab dem 1. Oktober 2008 gültigen Allgemeinen Netzzugangsbedingungen enthalten die Regelungen der E.ON Westfalen Weser AG, die nach Anlage 3 zur Kooperationsvereinbarung III der deutschen Gasnetzbetreiber in der Änderungsfassung vom 29.07.2008 von allen Unterzeichnern der Kooperationsvereinbarung anzuwenden sind.
